Krankenkassenerstattung
Was erstattet die Krankenkasse?
Die Kosten für die brustprothetische Versorgung werden in Deutschland in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zur Versorgung gehört das Hilfsmittel selbst, aber auch die Beratung und Anpassung!
Bei Spezial-BHs und Spezial-Bademode beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen mit einem Zuschuss, der je nach Bundesland und Krankenkasse variiert.*
Damit die Krankenkasse die Kosten (bis auf die von Ihnen zu leistende Zuzahlung/ wirtschaftliche Aufzahlung) für ein Hilfsmittel übernimmt, muss Ihr Arzt es verordnen. Für einen Spezial-BH muss dazu auf der Verordnung der Zusatz „Prothesenhalterung“ vermerkt sein; für eine Voll- oder Ausgleichsprothese der Zusatz „Mamma Ca“.
Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Erstversorgung nach Brustentfernung (Ablatio/ Mastektomie) oder Brusterhaltender Therapie (BET)
Die Erstversorgung findet in der Klinik, direkt nach/ vor der Operation statt. Sie als Patientin haben bei nachfolgend durchgeführten Operationen Anspruch auf:
Ablatio/ Mastektomie
- Einen Erstversorgungs-BH oder Kompressions-BH
- Eine Erstversorgungsprothese (Stoffprothese mit Wattefüllung)
BET/ Rekonstruktion/ Implantat
- Zuschuss zu zwei Kompressions-BHs (Kompressionsbandage) mit eingenähter Tasche als Erstversorgung (Wechselversorgung aus hygienischen Gründen)
Rekonstruktion/ Implantat
- Zuschuss zu zwei Kompressions-Gürtel (Post-OP-Belt) (Wechselversorgung aus hygienischen Gründen)
Erstausstattung
Etwa 6 bis 8 Wochen nach der Operation, bzw. wenn die Narbe verheilt und die Schwellungen abgeklungen sind, können Sie eine Silikonprothese (Mastektomie) bzw. eine Ausgleichsprothese (BET) auswählen.
Ablatio/ Mastektomie
- Eine Silikonbrustprothese
- Zuschuss zu einem/ zwei Spezial-BHs mit Prothesenhalterung/ -fixierung
- Zuschuss zu einem Spezialbadeanzug/ -bademode mit Prothesenhalterung/ -fixierung
BET
- eine Silikonbrustausgleichsprothese (BET)
- Zuschuss zu einem/ zwei Spezial-BHs mit Prothesenhalterung/ -fixierung
- Zuschuss zu einem Spezialbadeanzug/ -bademode mit Prothesenhalterung/ -fixierung
Regelmäßig
- Jährlich: Zuschuss zu zwei Spezial-BHs mit Prothesenhalterung/ -fixierung ca. 40 €*
- Alle zwei Jahre: Eine Silikonbrustprothese nach Brustamputation oder eine Silikonbrustausgleichsprothese nach BET
- Alle zwei bis drei Jahre: Zuschuss zu einem Spezialbadeanzug / -bademode mit Prothesentaschen ca. 50 €*
Hinweis
Die Krankenkassen übernehmen außerdem die Kosten für eine komplette Neuversorgung für eine Brustprothese/ Brustausgleichsschale und zwei Spezial-BHs, wenn sich Ihr Gewicht und dadurch Ihre Brustgröße verändert hat. Die Gewichts-/ Größenveränderung muss vom Arzt auf dem Rezept bestätigt werden!
Bitte beachten Sie
* Die tatsächliche Kostenerstattung ist in Deutschland je nach Krankenkasse und Bundesland unterschiedlich geregelt. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse!
Als Versicherte bei einer Privaten Krankenversicherung empfehle ich Ihnen, sich hinsichtlich der Kostenerstattung der Hilfsmittel vorab mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen.
Präqualifizierung:
Die Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V unter Berücksichtigung der Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes werden erfüllt. Der Leistungserbringer ist damit zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel berechtigt und kümmert sich um die Kostenklärung (bzw. Rezepteinreichung) bei Ihrer Krankenkasse. Das Zertifikat kann auf Anfrage eingesehen werden.